Kosten
Privatpatient:innen
Die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die ersten fünf probatorischen Sitzungen. Danach muss ein formeller Antrag für eine Kostenübernahme gestellt weren. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung und fragen nach den einzelnen Formalitäten. Die Kosten der Therapie richten sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen)
Selbstzahler:innen
Je Sitzung (50 Min.) werden 113,66 Euro berechnet, angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (2,6 facher Satz).
Paartherapie und Paarberatung
Je Sitzung (60 Min.) werden 157,38 Euro angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (3,0 facher Satz).
Ich verfüge über keine Krankenkassenzulassung und kann nicht regulär mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Sollten Sie dennoch an einer Therapie interssiert sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit einer Kostenerstattung und den damit verbundenen Anforderungen.